Mit Urheberrechtsverletzungen mussten sich wohl die meisten Fotografen bereits herumschlagen, Bilder sind schnell kopiert und an beliebiger Stelle im Netz veröffentlicht. Hat man einmal ein Bild online gestellt, kann man es kaum wieder “einfangen”. Viele Fotografen gehen dagegen vor, schließlich müssen sie mit diesen Bildern ihren Lebensunterhalt verdienen.
Allerdings stellen sich manche Fälle auf den zweiten Blick dann doch etwas anders dar, als es im ersten Augenblick den Anschein hat. Im Blog “Alltag eines Fotoproduzenten” hatte ich vor einiger Zeit von so einem Fall gelesen und war mit meinem Rechtsverständnis schon ein wenig irritiert angesichts der Forderungen nach einer Nachlizenzierung. Wobei hier “irritiert” eine vorsichtige Umschreibung darstellt. Auch die Diskussion im Adobe Supportforum zeigt, dass ich hier mit meinem Verständnis nicht so sehr daneben liegen kann bzw. zumindest nicht alleine bin.
Ich greife das Thema heute auf, weil es ein Update zu diesem Fall gibt. Es werden neue Vorwürfe erhoben, die ganze Geschichte liest sich “spannend”, zumindest als unbeteiligter Beobachter. Ich denke, dass es hier tatsächlich auf einen Gerichtsbeschluss hinauslaufen muss, um das Thema abschließend zu klären. Ich habe eine klare Meinung, wie das Urteil ausfallen wohl wird, vielleicht wird diese irgendwann bestätigt. Denn wenn ich mich als Fotograf auf die Nutzungsbedingungen einer Stock-Agentur einlasse, dann kann ich nicht nachträglich die Käufer belangen. Zumindest, wenn sie sich ebenfalls an die Nutzungsbedingungen halten. Die Tatsache, dass ich Bedingungen als Fotograf nachträglich nicht mehr angemessen finde, berechtigt nicht automatisch zu solchen Forderungen oder zur Anpassung ebendieser an der Agentur vorbei. Aber, wie bereits geschrieben: Das wird final ein Gericht entscheiden müssen.
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